Tessos
Member
So, ich dreh mich irgendwie im Kreis, habe eine unbedenklichkeitsbescheinigung angefordert und das als Antwort bekommen:
Wenn die gewünschte Reifengröße in Ihrem Fahrzeugschein oder Ihrer
ABE eingetragen ist, benötigen Sie keine Unbedenklichkeitsbescheinigung.
Sofern keine Eintragung vorhanden ist, müßten Sie sich bitte erst an Ihren
Fahrzeughersteller wenden.
so komm ich nicht weiter.
Macht es denn einen optischen Unterschied ob ich die reifen in 265/65 18R oder 255/70 18S hole?
Die 255/70 gehen ja ohne Eintragung.
Oder kann mir jemand der die Reifen bereits eingetragen hat weiter helfen?
Wenn die gewünschte Reifengröße in Ihrem Fahrzeugschein oder Ihrer
ABE eingetragen ist, benötigen Sie keine Unbedenklichkeitsbescheinigung.
Sofern keine Eintragung vorhanden ist, müßten Sie sich bitte erst an Ihren
Fahrzeughersteller wenden.
so komm ich nicht weiter.
Macht es denn einen optischen Unterschied ob ich die reifen in 265/65 18R oder 255/70 18S hole?
Die 255/70 gehen ja ohne Eintragung.
Oder kann mir jemand der die Reifen bereits eingetragen hat weiter helfen?