EVOTRONIC dynamic alias Pedal-Box Erfahrungsbericht

Diskutiere EVOTRONIC dynamic alias Pedal-Box Erfahrungsbericht im Wrangler JK Forum Forum im Bereich Wrangler Forum; Naja, selbst absolut Fehlerfreiheit (was ich natürlich hoffe) bildet keine Grundlage für eine Zulassung nach StVO. ;) Ich kann die Argumentation...
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nickcroft

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Naja, selbst absolut Fehlerfreiheit (was ich natürlich hoffe) bildet keine Grundlage für eine Zulassung nach StVO. ;)
Ich kann die Argumentation des TÜV schon nachvollziehen...

Ich muss mich outen, ich fahre gar keinen Jeep sondern was aus dem Hausen Daimler und Audi. Ich hatte mich ausschließlich hier angemeldet, um mich sachlich über die Pedalbox auszutauschen nachdem ich bei SPEEDSYSTEMS erfuhr, dass die Box bei Jeep-Fahrern besonders beliebt ist (es war auch einer "von euch" dort zum Einbau während ich wartete).
Bei Motor-Talk wird die Box im Mercedes-Forum ausschließlich "zerrissen", vernünftige Postings sind da nicht zu erwarten (natürlich alles User, die die Box selber noch nie getestet haben).

Ich bin gespannt, ob sich Hr.Böhme mit weiteren Infos nach Kontaktaufnahme mit dem TÜV meldet und lasse es hier gerne wissen. U.U. drucke ich mir das Ergebnis aus und führe es im Fahrzeug mit um es beim TÜV bei Bedarf vorlegen zu können.
 

Frank44879

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nickcroft schrieb:
Naja, selbst absolut Fehlerfreiheit (was ich natürlich hoffe) bildet keine Grundlage für eine Zulassung nach StVO. ;)
Ich kann die Argumentation des TÜV schon nachvollziehen...

Ich muss mich outen, ich fahre gar keinen Jeep sondern was aus dem Hausen Daimler und Audi. Ich hatte mich ausschließlich hier angemeldet, um mich sachlich über die Pedalbox auszutauschen nachdem ich bei SPEEDSYSTEMS erfuhr, dass die Box bei Jeep-Fahrern besonders beliebt ist (es war auch einer "von euch" dort zum Einbau während ich wartete).
Bei Motor-Talk wird die Box im Mercedes-Forum ausschließlich "zerrissen", vernünftige Postings sind da nicht zu erwarten (natürlich alles User, die die Box selber noch nie getestet haben).

Ich bin gespannt, ob sich Hr.Böhme mit weiteren Infos nach Kontaktaufnahme mit dem TÜV meldet und lasse es hier gerne wissen. U.U. drucke ich mir das Ergebnis aus und führe es im Fahrzeug mit um es beim TÜV bei Bedarf vorlegen zu können.
 
Hallo!
 
Gib doch bitte mal einen Link auf den Thread im Mercedes-Forum. Wäre ganz interessant für uns.
 
mfg
 
Frank
 
 

nickcroft

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Aufgrund meiner Erfahrung im Audi B8-Unterforum... "Ja". Aber das Niveau scheint generell mit steigendem Alter des Autos zu sinken und da der A4/B8 weitaus jünger ist als das dortige MB-Modell, liegt die Ursache womöglich darin.
 
Dennoch versuche ich weiter "am Ball" zu bleiben bzgl. der (versicherungstechnischen) Zulässigkeit der Pedalbox.
 

pion

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Witzig finde ich, wie die im motor-talk argumentieren, dass es überhaupt nicht funktionieren KANN :lol:
 
Ich würde das Ding nie wieder hergeben
 
Vor allem, ein kostenloser Versuch kostet nun mal nix, aber man will es ja gar nicht probieren, es könnte ja sein, dass man dadurch beweist unrecht zu haben
 
LG
 

nickcroft

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Hier die Antwort von DTE:
 
[SIZE=10pt]wir haben diese Angelegenheit vor der Markteinführung prüfen lassen und laut TÜV gab es folgendes Statement dazu:[/SIZE]
 
[SIZE=10pt]Da es sich bei der PedalBox nicht um eine Leistungssteigerung oder Bauartveränderung handelt, ist auch keine Eintragung erforderlich. [/SIZE]
[SIZE=10pt]Die Pedalbox ist ein Gerät das, bei elektronisch geregeltem Fahrpedal, den Pedalweg, abhängig von unterschiedlichen Fahrzuständen, entsprechend ändert. [/SIZE]
[SIZE=10pt]Dieses Gerät ist selbst auch ein Elektronikteil.
Die Vorschriften der Richtlinie 72/245/EWG über die elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) elektrischer und elektronischer Systeme müssen 1.)
[/SIZE]
[SIZE=10pt]seit dem 1.12.1995 auf Fahrzeuge für die eine EG-Typgenehmigung erteilt wurde und 2.) ab 1.10.2002 auf Fahrzeuge die im Einzelverfahren in den Verkehr gebracht werden angewendet werden.  
Das bedeutet, elektrische und elektronische Systeme (auch Nachrüst-Systeme aus dem Zubehörhandel), die während der Fahrt betrieben werden, müssen den Vorschriften der o. a. Richtlinie oder der ECE-Regelung Nr. 10, Änderung 02 entsprechen.
[/SIZE]
[SIZE=10pt]Fazit[/SIZE][SIZE=10pt]: Es gibt keine rechtliche Grundlage für ein Teilegutachten oder ABE. Beim Kauf und Einbau neuer Geräte sollten Sie darauf achten, dass diese nach den o. a. Vorschriften geprüft und gekennzeichnet sind.[/SIZE]
 
divedave

divedave

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Da das Teil von Speedsystems ja über die CE-Kennzeichnung verfügt ist es somit also auch kein Problem!
Also sind wir da gut auf der sicheren Seite und brauchen keine Bedenken haben.
 
Anmerkung:
Unfassbar, was die sich da im Motor-Talk-Forum für einen Blödsinn zusammentrommeln.
Der Pedalweg ist kürzer, das bringt alles nix... jeder meint seinen Senf dazugeben zu müssen ohne sich überhaupt mit der Materie beschäftigt zu haben.
 
Zumal man ja durchaus mal kostenlos testen kann....
 
Und dann diese Besserwisser, die meinen selbst den Kommentar eines TüV-Prüfers in Frage zu stellen.
 
Sachen gibt's :no:
 
 

dopero

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divedave schrieb:
Da das Teil von Speedsystems ja über die CE-Kennzeichnung verfügt ist es somit also auch kein Problem!
Also sind wir da gut auf der sicheren Seite und brauchen keine Bedenken haben.
 
Die CE Kennzeichnung hat aber mit dem notwendigen E Kennzeichen für die EMV keinerlei Zusammenhang.
 

pinin

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dopero schrieb:
 
Die CE Kennzeichnung hat aber mit dem notwendigen E Kennzeichen für die EMV keinerlei Zusammenhang.
 
… gerade was dazu gefunden, habe wirklich 5x durchlesen müssen .. :rofl:
 
Die Umsetzung der EU Kfz- Richtlinie 72/245/EWG (geändert durch die 95/54/EG bzw. Richtlinie 2007/46/EG) über »Elektromagnetische Verträglichkeit« erfolgte durch den § 55 a der StVZO. Danach haben u.a. die seit dem 01.10.2002 erstmals in den Verkehr kommenden Fahrzeuge und ihre elektrische Ausrüstung – auch die nachträglich und nicht vom Fahrzeughersteller eingebauten Geräte – den Anforderungen dieser Richtlinie zu genügen. Seit 2002 dürfen Elektrogeräte für Kraftfahrzeuge, die nicht zugelassen sind, nicht mehr verwendet oder verkauft werden. Ab 2008 prüft der TÜV bei der Hauptuntersuchung auch die elektrischen Steuergeräte des Fahrzeugs.
 
Die Umsetzung der Richtlinie 72/245/EWG, zuletzt geändert durch die Richtlinie 95/54/EG (EMV-Rili für Kfz)1), erfolgte im Rahmen des § 55a StVZO. Danach haben u.a. Bauteile (z.B. Unterhaltungselektronik) und selbstständige technische Einheiten zum Einbau in die dort genannten Fz den Anforderungen dieser Richtlinie zu genügen.
Nach den Übergangsvorschriften zu § 55a StVZO in Verbindung mit § 9 Abs 1 EG-TypV müssen definitiv vom 1.10.2002 an alle erstmals in den Verkehr kommenden Bauteile den Anforderungen der Richtlinie 72/245/EWG in der Folge der Richtliinie 95/54/EG genügen. Für den Zeitraum bis zum 30.9.2002 kann daraus jedoch nicht der Umkehrschluss gezogen werden, dass hier immer die
CE-Kenzeichnung ausreichend ist. Für neue FzTypen dürfen hinsichtlich ihrer EMV vom 1.1.1996 an nur noch EG- Typgenehmigungen nach der Richtlinie 72/245/EWG in der Folge durch die Richtlinie 95/54/EG erteilt werden. Mit CE-Kennzeichnung versehene Bauteile können somit bis zum 30. 9. 2002 nur toleriert werden, solange sie in Fz verwendet werden sollen, die
noch nicht nach der Richtlinie 72/245/EWG in der Folge der Richtliinie 95/54/EG genehmigt wurden. Art 2 Abs 6 der Richtlinie 95/54/EG stellt hierauf ab. Wie alle EG-Richtlinien des Fz-Typgenehmigungsverfahrens gilt die Richtlinie 72/245/EWG nur für das erstmalige Inverkehrbringen von Fz u Fz(Bau)teilen. Das nachträgliche Verändern von bereits im Verkehr befindlichen Fz wird durch die EG-Richtlinie nicht erfasst. Hierfür gelten dann zumindest in Deutschland wieder die nationalen Vorschriften. Gemäß § 19 Abs 2 kann es bei Änderungen eines Fz durch den nachträglichen Einbau oder Austausch von Bauteilen zum Erlöschen der BE kommen. Im Rahmen des zu § 19 Abs 2 veröffentlichten Beispielkatalogs (s Erl 1 zu § 19) wurde keine Bewertung vorgenommen, inwieweit bei Änderungen eines Fz durch den nachträglichen Einbau oder Austausch von EMV-relevanten Einrichtungen (z.B. Unterhaltungselektronik) die Betriebserlaubnis des Fz erlischt. Auch Entscheidungen des Bundesministeriums für Verkehr hierzu sind bisher nicht bekannt geworden. Zum Anwendungsbereich ist ferner zu bemerken: Ziel der Kfz-EMV-Richtlinie ist es, das aus dem FzBetrieb resultierende Maß der unvermeidbaren Gefährdung von Verkehrsteilnehmern auch unter elektromagnetischen Einflüssen nicht zu überschreiten. Primär ist, dass das Fz in den Teilen, in denen es Gefährdungspotentiale für Verkehrsteilnehmer aufweist (Bremse, Lenkung, Rückhaltesystem usw.), trotz innerer und äußerer elektromagnetischer Einflüsse sicher funktioniert. Elektromagnetische Einflüsse auf diese Teile können spätestens mit der Anbindung EMV-relevanter Bauteile an das Bordnetz von Fz entstehen. Dabei ist es unerheblich, wie die konstruktive
Ausführung dieser Anbindung im Einzelfall erfolgt. Da auch die Kfz-EMV-Richtlinie diesbezüglich keine Differenzierung trifft, unterliegen Geräte mit Adaptern für Zigarrenanzünder, gleich ob sie ein mit dem Adapter für den Zigarrenanzünder fest verbundenes Kabel haben oder ein besonderes Kabel mit Adapter in einer gemeinsamen Verpackung mit dem Gerät geliefert wird, der Richtlinie und sind typgenehmigungspflichtig. (1999)"
 
sixpack

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Sixpack
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Hat jemand das Teil in einen TJ ab 2003 mit 4.0L und Automat verbaut?
Gruss
Wolfgang
 

dopero

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sixpack schrieb:
Hat jemand das Teil in einen TJ ab 2003 mit 4.0L und Automat verbaut?
Gruss
Wolfgang
 
An was willst du das Ding in einem TJ den anschließen?
 
 

nickcroft

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pinin schrieb:
 
… gerade was dazu gefunden, habe wirklich 5x durchlesen müssen .. :rofl:
 
Die Umsetzung der EU Kfz- Richtlinie 72/245/EWG (geändert durch die 95/54/EG bzw. Richtlinie 2007/46/EG) über »Elektromagnetische Verträglichkeit« erfolgte durch den § 55 a der StVZO. Danach ..
 
Selbst nach 5x Lesen bin ich nicht sicher, was mir das nun sagen soll... :D
 

Norge

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Echter Geheimtipp für Sprunggelenkskrüppel und Beinlahme, wie mich ;-)

Pure Begeisterung für die Pedalbox. Bei einem Motorradunfall vor 3 Jahren ist mir der rechte Unterschenkel fast ganz abgetrennt worden, 5 OPs später ist nun das rechte Sprunggelenk versteift worden, was das Gasgeben beim Autofahren erheblich erschwerte. Ich musste immer sehr weit mit dem Sitz nach vorne rücken, damit ich das Pedal ganz durch treten konnte, was zu einer anstrengenden Sitzposition führte . Begeistert habe ich daher dieses Thema verfolgt in der Hoffnung mir mit der Pedalbox Erleichterung zu verschaffen. Heute ist sie dann geliefert worden. Ich habe sie gleich eingebaut, hat keine 5 Minuten gedauert. Einfach unterm Lenker die Abdeckung und das darunterliegende Blech abbauen und schon kann man die Stecker sehen.

Dann Probefahrt, einfach nur geil, man muss nicht mehr den halben Pedalweg durch treten damit was passiert,bisschen aufs Pedal und die Fuhre prescht nach vorne, als würde es kein morgen geben.

Allen die mir hier auf den richtigen Weg geholfen haben, ein riesiges Dankeschön, Ihr glaubt gar nicht, was das für ein Gewinn ist!!!
 

crusaderJK

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Dann solltest du die Rechnung für die Pedalbox an deine Unfallversicherungen weiterleiten. ;)
 

FORESTER

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Norge schrieb:
Allen die mir hier auf den richtigen Weg geholfen haben, ein riesiges Dankeschön, Ihr glaubt gar nicht, was das für ein Gewinn ist!!!
 
Dem kann ich nur zustimmen, mit der Evotronic "dynamic" hat man gegenüber der Serie deutlich mehr Fahrspass.
Wenn ich das Modul mal ausschalte ,meine ich immer ich ziehe einen Wohnwagen.
 
Dann auf sport oder sogar eco und die Welt ist wieder in Ordnung   :hehe:
 

Norge

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Ich habe der Unfallversicherung schon den Wrangler ausse Rippen gelabert ;-), aber man kann es ja mal versuchen
 

nickcroft

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Kurze Info an Fahrer, die ggf. Zweifel an der Zulässigkeit haben (auch hinsichtlich des nä. TÜV-Besuches).
Folgendes Statement (zwecks Übersicht auf's Wesentliche gekürzt) hat der TÜV an EVOTRONIC geliefert. Offensichtlich sind sich sogar versch. TÜVs bei ordentlicher (!) Recherche einig (im Gegensatz zu der pauschalen Antwort/Ablehnung aufgrund meiner Mail-Anfrage) :
 
"... Bei der EVOTRONIC DYNAMIC handelt es sich um ein elektronisches Bauteil welches die Pedalkennlinie ... moduliert. ... wird kein Kennfeld der elektronischen Motorsteuerung geändert bzw. kann nicht auf diese Einfluss genommen werden. ...
Das Bauteil muss auf Grund seiner Bauart über eine Genehmigung nach der ECE-R10 (elektromagnetische Verträglichkeit) verfügen. Dies ist ... dokumentiert gegeben. Eine Einbauabnahme ist ... nicht zu fordern und bei ECE-Genehmigungen nicht vorgesehen.
Bezüglich Änderungen die sich aus der Umrüstung ergeben ist der Beispielkatalog des §19 STVZO ... zu Grunde zu legen ... läßt sie sich keinem der dort beschriebenen Sachverhalte zuordnen. ... dass ein Teilegutachten oder eine ABE ... nicht vorgesehen ist. ..."
 
divedave

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Danke für die Info!
Das ist doch mal eine Aussage!
 
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